Mindestunterhalt für Kinder ab 01.08.2015
Im Juli 2015 ist der für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder maßgebliche steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht worden. Dies führt zu einer Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder.
Die Oberlandesgerichte, federführend das Oberlandesgericht Düsseldorf, haben deshalb mit Wirkung ab 01.08.2015 eine neue Unterhaltstabelle herausgegeben, wonach der Mindestunterhalt für Kinder bis zu 5 Jahren nunmehr 236 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 284 € und für Kinder ab 12 Jahren 348 € beträgt.
Das erhöhte Kindergeld wird nach der gesetzlichen Regelung erst ab 01.01.2016 berücksichtigt, sodass sich ab dem 01.01.2016 nochmals leicht veränderte Beträge ergeben werden.
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