Kosten
Brauchen Sie Rechtsrat oder möchten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, so werden Sie sich fragen, welche Rechnung / Kosten auf Sie zukommen, jedenfalls, wenn Ihnen weder eine Rechtsschutzversicherung noch Beratungshilfe oder Prozesshilfe zur Verfügung steht.
Anwälte leben davon, Rechtsberatung gegen Entgelt zu erteilen und Mandanten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Ihre Vergütung ist gesetzlich geregelt, insbesondere im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [ RVG ].
Ausgangspunkt für die Gebührenberechnung ist dabei zunächst der Gegenstands- oder Streitwert einer Rechtsangelegenheit. Hier einige Beispiele:
- Ist eine Geldforderung Gegenstand des Streits, so ist deren Betrag maßgeblich
- Handelt es sich um die Herausgabe eines Gegenstandes, so ist dessen Wert entscheidend
- Soll Unterhalt geltend gemacht werden, so ist der Jahreswert der Unterhaltsforderung anzusetzen
- In einem Kündigungsschutzprozess ist das dreifache Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers Gegenstandswert
Die auf den Gegenstandswert anfallenden Gebühren werden aus der Gebührentabelle abgelesen. Dabei hängt es von Art und Umfang der Tätigkeit ab, ob ein Bruchteil einer ganzen Gebühr oder mehrere Gebühren anfallen. Hinzukommen dann noch die gesetzliche Mehrwertsteuer und Auslagen für Auskünfte, Fotokopien u. ä.
Wenn sie zu einer Erstberatung kommen, wird Sie die Beratung jedenfalls nicht mehr als 190,00 EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer kosten, meist erheblich weniger, je nach Wert des Streitgegenstandes.
Bei Bedarf können Sie uns jederzeit ansprechen, auch schon im ersten Beratungsgespräch, damit wir anfallende Kosten und Gebühren miteinander erläutern können.
Für außergerichtliche Tätigkeit können sie auf Wunsch mit uns auch ein Stundenhonorar vereinbaren. Dann nehmen wir die Abrechnung der aufgewandten Arbeitszeit jeweils pro angefangener 5 Minuten vor.
Nähere Einzelheiten der Berechnung der Anwaltsgebühren nach der RVG finden Sie auch auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
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