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Rechtsschutzversicherung - Was sollten Sie beachten

  1. Bringen Sie Ihre Rechtsschutzversicherungspolice grundsätzlich zum ersten Gespräch mit, damit der Anwalt/die Anwältin prüfen kann, ob die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit rechtsschutzversichert ist.
  2. Prüfen Sie, ob Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben. Nur in Höhe dieses Betrages müssen Sie sich bei jeder Angelegenheit an den entstehenden Kosten beteiligen.
  3. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich nur Angelegenheiten, deren Ursache mindestens drei Monate nach Abschluss der Versicherung - Wartezeit - eingetreten ist. Eine Rücksprache mit einem Anwalt/in zur Klärung des der Rechtsschutzversicherung vorzutragenden relevanten Sachverhalts, um eine Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung zu erhalten, ist daher immer sinnvoll.
  4. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach oder lassen Sie sich vom Anwalt/Anwältin im Rahmen einer Rechts­auskunft vorab beraten.
    In diesem Gespräch werden Ihnen auch andere Möglichkeiten wie Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe aufgezeigt, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung nicht für die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit eintreten sollte.
  5. Gern übernimmt Ihr Anwalt/Ihre Anwältin auch für Sie den Antrag auf Deckungszusage bei der Versicherung und kann ggf. auf der Grundlage der von Ihnen abgeschlossenen Police die Deckungszusage durchsetzen, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen.
    Sollten Sie selbst eine Deckungszusage einholen und die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage nicht erteilen, lassen Sie die Argumente Ihrer Versicherung durch eine/n Anwalt/Anwältin prüfen - auch Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen sind nicht unfehlbar. Manchmal kommt es auch darauf an, den Sachverhalt präzise darzustellen, um eine Deckung zu erhalten. Ihr Anwalt/Anwältin wird Sie gern dabei unterstützen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
  6. Sollten die Voraussetzungen nach dem Versicherungsvertrag für eine Deckungszusage nicht vorliegen, lohnt es sich manchmal auch, die Rechtsschutzversicherung um die Übernahme der Kosten zu ersuchen. Erfahrungsgemäß übernimmt die Rechtsschutzversicherung gelegentlich auch Kosten aus Kulanz, zum Beispiel, wenn über mehrere Jahre kein Rechtsschutzfall eingetreten ist.
    Auch bei der Durchsetzung der Kulanzregelung wird Sie Ihr Anwalt/Anwältin gern unterstützen.
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