Unterhalt auch 2024 angepasst
Wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten sind die Unterhaltsbeträge für Kinder auch zum 01.01.2024 erneut angepasst worden.
;Der Mindestunterhalt beträgt nun für Kinder
von 0 bis 5 Jahren 355 €
von 6 bis 11 Jahren 426 €
ab 12 Jahren 520 €
für volljährige privilegierte Kinder 439 €
Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige ist auf 1450 €, für nichterwerbstätige auf 1200 € erhöht worden.
;Er wurde gegenüber volljährigen, nicht privilegierten Kindern auf einen Selbstbehalt von 1750 € festgesetzt.
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