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Aktuell

Unterhalt 2021 angepasst

Für die Zeit ab 01.01.2021 sind die Unterhaltsbeträge für Kinder erneut angepasst und wegen der Erhöhung des Kindergeldes neu berechnet worden.
;Der Mindestunterhalt beträgt nun für Kinder
von 0 bis 5 Jahren      283,50 €
von 6 bis 11 Jahren       341,50 €
ab 12 Jahre                  418,50 €
für volljährige privilegierte Kinder   345 €.

Die Selbstbehaltssätze für Unterhaltspflichtige haben sich nicht geändert.

Lesen Sie weiter unter unserer Rubrik
Service/Rechtstipps/Unterhalt.

Neuer Unterhalt 2020

Zum 01.01.2020 ist der Kindesunterhalt und der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen erneut angepasst worden. Der Mindestunterhalt beträgt nun für Kinder von:
0 bis 5 Jahren  267 €
6 bis 11 Jahren  322 €
ab 12 Jahren     395 €
für previlegierte vollj.Kinder  326 €

Daneben ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderj. Kindern auf
1160 € für Erwerbstätige und
960 € für Nichterwerbstätige erhöht worden.

Lesen Sie weiter in unserer Rubrik Service/Unterhalt

 

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