Neues Erbrecht ab 17.08.2015
Seit dem 16.08.2012 ist mit Europäischen Erbrechtverordnung (EU-ErbVO) eine Regelung in kraft, die ab dem 17.08.2015 ihre Wirkung entfaltet.
Bisher ist für die Regelung der Erbfolge und des Nachlasses eines Verstorbenen grundsätzlich auf das nationale Recht des Staates abgestellt worden, dem der Erblasser angehörte, auch wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist; für Grundbesitz und Vermögen im Ausland konnten andere Regelungen gelten.