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Neue Unterhaltsbeträge ab 01.01.2016

Ab 01.01.2016 haben sich die Unterhaltsbeträge des Mindestunterhaltes nochmals verändert, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des staatlichen Kindergeldes. Sie betragen nun für Kinder

bis zu 5 Jahren           240 €,

von 6 bis 11 Jahren    289 €,

ab 12 Jahre                  355 €

für die minderjährigen Kinder.

Für die volljährigen Kinder in Studium oder Ausbildung ist der Grundbedarf von bisher 670 € auf 735 € erhöht worden.Darin sind Unterkunfts- und Heizkosten von monatl. 300 € enthalten.
Lesen Sie mehr in unserem Servicebereich Unterhalt.

 

Mindestunterhalt für Kinder ab 01.08.2015

Im Juli 2015 ist der für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder maßgebliche steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend ab 01.01.2015 erhöht worden. Dies führt zu einer Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder.

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