Neue Unterhaltsbeträge ab 01.01.2016
Ab 01.01.2016 haben sich die Unterhaltsbeträge des Mindestunterhaltes nochmals verändert, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des staatlichen Kindergeldes. Sie betragen nun für Kinder
bis zu 5 Jahren 240 €,
von 6 bis 11 Jahren 289 €,
ab 12 Jahre 355 €
für die minderjährigen Kinder.
Für die volljährigen Kinder in Studium oder Ausbildung ist der Grundbedarf von bisher 670 € auf 735 € erhöht worden.Darin sind Unterkunfts- und Heizkosten von monatl. 300 € enthalten.
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